6. Januar 2026

Gebärdensprache Symbolbild
Beauftragte

Finanzierung Gebärdensprachdolmetscher

Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen haben laut § 7 Absatz 1 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) das Recht, in der Deutschen