Taxigutscheine für Menschen mit Behinderungen

Die Beförderungsscheine sind eine freiwillige Leistung der Stadt Cottbus und dienen dazu, anspruchsberechtigten Personen soziale Teilhabe zu ermöglichen. Sie werden speziell für die individuelle Beförderung von Menschen mit außergewöhnlichen Behinderungen bereitgestellt.

Zum berechtigten Personenkreis gehören Menschen mit Behinderungen, die in Cottbus leben, nicht stationär untergebracht sind und einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ und „H“ oder „aG“ und „B“ besitzen. Voraussetzung ist eine erhebliche Mobilitseinschränkung bei einem Behinderungsgrad von mindestens 80.

Beförderungsrichtlinie

Hinweisblatt zur Beförderungsrichtlinie