Im Katastrophenfall ist das Sterberisiko für Menschen mit Behinderungen bis zu viermal höher als für Menschen ohne Behinderungen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie werden bei Vorsorgemaßnahmen nicht berücksichtigt, weil die Berichterstattung zur Katastrophe nicht barrierefrei stattfindet. Sie erhalten keine überlebenswichtigen Güter, weil die Ausgabestellen durch Barrieren versperrt sind. Oder sie sind von der Hilfe anderer Menschen abhängig, weil ihre Wohnungen nicht barrierefrei sind.
Teilnahme am Förderpreis Helfende Hand 2025 – Kategorie „Innovative Konzepte“
Die Vorbereitung auf diverse Katastrophenszenarien verbessert sich zunehmend. Doch die Unterschiede der zu rettenden Menschen und die daraus resultierenden Anforderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz werden noch zu wenig beachtet. Der Beirat und der Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus machen sich hier stark – Bund, Länder und Kommunen müssen den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in den Zivil- und Katastrophenschutzgesetzen und kommunalen Plänen als ausdrückliches Ziel benennen und alle Maßnahmen barrierefrei gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen dabei zu Rate gezogen und auch aktiv als Rettungskräfte eingebunden werden. Nur so werden die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt.
Barrieren wirken im Katastrophenfall doppelt hart: Infrastruktur und Gebäude, die im Alltag nicht barrierefrei sind, sind es im Katastrophenfall erst recht nicht. Menschen, die im Alltag von fremder Hilfe abhängig sind, benötigen im Katastrophenfall erst recht Unterstützung.