Nachbarschaftshilfe

Zum 24.12.2025 ist die neue Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV) in Kraft getreten. Sie bildet die Grundlage für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI im Land Brandenburg.

Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit, künftig auch Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer anerkennen zu lassen. Diese können pflegebedürftige Menschen im Alltag entlasten – beispielsweise durch Unterstützung im Haushalt, gemeinsame Aktivitäten oder Begleitung außer Haus. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu stärken und das selbstbestimmte Leben zu Hause zu fördern.

Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ist weiterhin zuständig für die Prüfung und Anerkennung der entsprechenden Anbieter und Personen. Informationen zu Voraussetzungen, Antragsunterlagen und Verfahren werden durch die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier bereitgestellt.

Den Antrag auf Registrierung zum Nachbarschaftshelfer / zur Nachbarschaftshelferin finden sie hier.

(Quelle: Presse LASV vom 14.01.2026)