Stellungnahme zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)

Die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zielt darauf ab, die Barrierefreiheit auf private Anbieter auszuweiten, „angemessene Vorkehrungen“ einzuführen, Rechtsschutzmöglichkeiten zu stärken (u.a. Verbandsklagerecht, Entschädigung) und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, auch durch ein Kompetenzzentrum für Leichte Sprache/Gebärdensprache in Behörden. Während das Vorhaben von vielen begrüßt wird, gibt es Kritik, dass der aktuelle Referentenentwurf (Stand November 2025) bei der Stärkung der Rechte und der Verpflichtung privater Akteure noch zu schwach sei und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vollständig erfülle.

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat hierzu eine Stellungnahme verfasst.

Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Stellungnahme zum Behindertengleichstellungsgesetz