Öffentliche Bekanntmachung: Verkauf einer Liegenschaft Franz-Mehring-Straße/ Ecke Freiheitsstraße im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz beabsichtigt, die nachfolgende Liegenschaft in Cottbus/Chóśebuz

Franz-Mehring-Straße/ Ecke Freiheitsstraße, gelegen in der Gemarkung Altstadt, Flur 2, Flurstücke 254, 256, 260, 261,262 (Teilfläche), 263, 265, 267, 320, 324, 335 (Teilfläche) mit einer Gesamtgröße von ca. 1.868 qm (noch zu vermessen)

im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens zu veräußern.

Die Fläche befindet sich im unbeplanten Innenbereich, südlich der Cottbuser Altstadt und soll einer urbanen Nutzungsmischung zugeführt werden. Städtebaulich gilt es, das Areal zwischen der Freiheitsstraße, der Franz-Mehring-Straße und dem Brandenburger Platz in dessen Wahrnehmung als Innenstadtblock zu stärken. Hinsichtlich der harmonischen Einbindung des Gebäudes in das bestehende Stadtgefüge ist entlang der Franz-Mehring-Straße eine Geschossigkeit von vier bis fünf Geschossen zu berücksichtigen und eine Traufhöhe von 15m nicht zu überschreiten. Die Grundstückszufahrt ist von der Freiheitsstraße aus entlang der nördlichen Grundstücksgrenze (bestehendes Geh- und Fahrrecht) auszubilden. Das Grundstück wird derzeit als öffentliche, durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz bewirtschaftete Stellplatzfläche genutzt.

Mindestgebot: 900.000,00 € (Verkehrswert lt. Sachverständigengutachten vom 05.09.2025)

Die Übergabe eines Kaufgebotes einschließlich eines städtebaulichen Konzeptes zur Entwicklung der Veräußerungsfläche mit Beschreibung der folgenden Prämissen wird erbeten.

  1. Standortstärkung und nachhaltige Stadtentwicklung (33 Punkte)
    1. Belebung der Innenstadt und Frequenzsteigerung (18 Punkte)
      1. Beitrag zur Anziehung vielfältiger Nutzergruppen (z. B. Bewohner, Patienten, Kunden, Touristen, etc. (4 Punkte)
      2. Anbindung an bestehende Stadtstrukturen (5 Punkte)
      3. Förderung gemischter Nutzungen (z.B. medizinische Versorgung, Handel, Gastronomie, Kultur, Dienstleistungen, Wohnen), die das bestehende Angebot ergänzen (4 Punkte)
      4. Barrierefreiheit und gute Erreichbarkeit (5 Punkte)
    2. Impulse für die lokale Wirtschaft (15 Punkte)
      1. Schaffung neuer Arbeitsplätze (5 Punkte)
      2. Unterstützung lokaler Unternehmen, Ansiedlung von Praxen, Forschungs- und Entwicklungszentren (5 Punkte)
      3. Potential für positive Ausstrahlungseffekte auf Strukturwandelgroßprojekte in der Stadt Cottbus/ Chóśebuz, wie Medizinische Universität Carl Thiem (MUL CT) oder den Lausitz Science Park (5 Punkte)
  2. Städtebauliche und architektonische Qualität (40 Punkte)
    1. Integration in das Stadtbild und Kontext (15 Punkte)
      1. Harmonische Einbindung des Gebäudes in das bestehende Stadtgefüge im Sinne eines lebendigen Stadtzentrums und die umgebende Architektur (5 Punkte)
      2. Respekt vor historischen Strukturen und lokalen Bautraditionen (4 Punkte)
      3. Angemessene Maßstäblichkeit und Dichte (2 Punkte)
      4. Berücksichtigung des Zukunftsbildes für das urbane Stadtquartier gemäß Innenstadtkonzept (4 Punkte)
    2. Gestaltung und Ästhetik (15 Punkte)
      1. Hochwertige architektonische Gestaltung und Materialwahl (5 Punkte)
      2. Zeitlose und ansprechende Ästhetik (5 Punkte)
      3. Innovative Gestaltungsansätze, die das Stadtbild bereichern (5 Punkte)
    3. Funktionalität und Nutzbarkeit (10 Punkte)
      1. Flexible Nutzungskonzepte (3 Punkte)
      2. Effiziente Raumausnutzung (3 Punkte)
      3. Hohe Qualität der Außenräume für die Nutzer (4 Punkte)
  3. Ökologie und Nachhaltigkeit (22 Punkte)
    1. 3a Energieeffizienz und Klimaschutz (12 Punkte)
      1. Einsatz erneuerbarer Energien und geringer Energieverbrauch (z.B. KfW-Effizienzhaus-Standards) (2 Punkte)
      2. Maßnahmen zur Klimaanpassung (z.B. Dachbegrünung, versickerungsfähige Flächen) (3 Punkte)
      3. Nachhaltige und ressourceneffiziente Baumaterialien (2 Punkte)
      4. Mobilitätskonzept inklusive Ausführung zum Umgang mit dem ruhenden Verkehr anhand der Stellplatzsatzung (5 Punkte)
    2. 3b Biodiversität und Grünflächen (10 Punkte)
      1. Integration von Grünflächen und Naturelementen (4 Punkte)
      2. Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt (z.B. heimische Bepflanzung, Nisthilfen) (3 Punkte)
      3. Wassersensible Stadtentwicklung (z.B. Regenwassernutzung, Versickerung) (3 Punkte)
  4. Struktur und Phasierung (5 Punkte)
    1. Plausibilität des Gesamtkonzeptes und seiner Umsetzung (2 Punkte)
    2. Eigenerklärung zur Wirtschaftskraft (1 Punkt)
    3. Realistischer Zeitplan für die Umsetzung (2 Punkte)

 

Sollte für die Erarbeitung des Konzeptes ein Architekt beauftragt werden, sind die Kosten durch den Bieter zur tragen und werden nicht durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz refinanziert. Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister beizufügen. Die eingereichten Angebote unterliegen nachstehenden und prozentual gewichteten Zuschlagskriterien, die der Entscheidung über die Vergabe des kommunalen Grundstückes zugrunde gelegt werden:

Konzeptqualität: 70%

Kaufpreisgebot: 30% Kaufgebote mit Unterlagen für die Immobilie sind in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit dem deutlichen Vermerk:

„Unterlagen zu Franz-Mehring-Straße/Ecke Freiheitsstraße“

bis 15.01.2026 an die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Immobilien, ausschließlich Neumarkt 5 in 03046 Cottbus zu richten. Zu den Konzepten sind ein Lageplan (im einheitlichen Maßstab 1:200 auf max. DIN A3), aussagekräftige Ansichten sowie eine Darstellung zur Verdeutlichung der Wirkung im stadträumlichen Zusammenhang (z.B. Isometrie) einzureichen. Der zu schließende Grundstückskaufvertrag wird eine Bauverpflichtung enthalten.

Es handelt sich bei diesem Konzeptvergabeverfahren um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten und Konzepten. Die Bestimmungen der UVgO, VOB oder VgV finden keine Anwendung. Da die eingereichten Unterlagen einem Bewertungsgremium vorgestellt werden, erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass die Angebote und die darin enthaltenen – auch personenbezogene – Daten an das zuständige Gremium zu vorbezeichnetem Zweck weitergegeben werden. Die eingereichten Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Eine Teilnahme der Bewerber an der Angebotsöffnung ist ausgeschlossen. Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn für die Stadt Cottbus/Chóśebuz kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist oder das Nutzungskonzept nicht den städtebaulichen Zielvorgaben entspricht.

Nachfragen zu dem Grundstück werden unter Tel.-Nr. 0355-612 2960 beantwortet.

Datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie unter: www.cottbus.de/datenschutz Cottbus/Chóśebuz, 23.10.2025

gez. Sarah Marose amt. Fachbereichsleiterin Immobilien