Zum Jahresausklang ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen in diesem Jahr vom 29.12.2025 bis einschließlich 31.12.2025 erlaubt. Zur Kategorie F2 zählen unter anderem Chinaböller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien sowie Feuerwerksraketen.
Manuel Helbig, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, appelliert an die Bevölkerung: „Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Pyrotechnik um und verwenden Sie ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper. Insbesondere der Einsatz illegaler Pyrotechnik wie etwa Kugelbomben stellt eine erhebliche Gefahr dar. Achten Sie außerdem darauf, die Reste der Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen, damit Straßen und Wege frei und sicher bleiben.“
Grundsätzlich ist zu beachten, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 auch Silvester nicht von Personen unter 18 Jahren abgebrannt werden dürfen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass Feuerwerkskörper dieser Kategorie am 31.12.2025 und am 01.01.2026 nicht in der Nähe von Gebäuden und Anlagen, in denen gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe gelagert oder vertrieben werden, sowie nicht im Bereich von Tankstellen gezündet werden dürfen.
Ebenso ist es an diesen Tagen untersagt, pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung in der Nähe von medizinischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, des Tierparks sowie des Tierheims abzubrennen.
Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden.
Bei Beachtung dieser Hinweise steht einem sicheren und unfallfreien Jahreswechsel nichts im Wege. Die Stadt Cottbus wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2026.