Gleichstellungsbeauftragte
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“
Verfassung des Landes Brandenburg Artikel 12, Absatz 3
Aufgaben
Die allgemeine Aufgabe einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Kommune und die Dienststelle zu unterstützen, den Verfassungsauftrag zur Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu erfüllen. Sie ist Initiatorin, Beraterin und Kooperationspartnerin innerhalb der Verwaltung und Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommune.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Land Brandenburg erfüllen ihre Aufgaben auf zwei Ebenen. Intern werden ihre Aufgaben durch das Landesgleichstellungsgesetz bestimmt, hier geht es vorrangig um Personalauswahl und -entwicklung, um Organisationsentwicklung sowie Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung und um Konzept- und Strategieentwicklung.
Extern wirken sie auf der Grundlage des § 18 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in die Kommune hinein, nehmen Einfluss auf die kommunalpolitische Entwicklung und die Willensbildung der politischen Gremien, beraten und nehmen Stellung zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Aspekten bei Vorhaben in der Kommune.
Quelle: Leitbild der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg, 2015
Leitbild der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg
Leitbild
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