Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Wohnen am Sielower Waldweg“, Sielow sowie zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 26.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Sielower Waldweg“, Sielow und die damit verbundene 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Cottbus beschlossen. Die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO schaffen.

Für das im Lageplan gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Wohnen am Sielower Waldweg“, Sielow aufgestellt. Das Plangebiet in der Gemarkung Sielow umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,43 ha. Es liegt nördlich der Sielower Grenzstraße sowie westlich des Sielower Waldweges. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1838 (tlw.) und 1889 der Flur 4 in der Gemarkung Sielow.

Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem nebenstehendem Kartenausschnitt.

Der Geltungsbereich der 19. Änderung des FNP Cottbus/Chóśebuz umfasst ca. 1 ha in der Gemarkung Sielow. Die räumliche Einordnung der FNP-Änderung steht unten zum Download zur Verfügung. 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie zur 19. Änderung des FNP erfolgt durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 19.01.2026 bis 19.02.2026 auf dieser Seite.

Ergänzend können die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags                       von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags                   von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags                           von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags                       von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis spätestens 05.03.2026 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Einlassungen über das Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de abzugeben. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), das ebenfalls im Internet veröffentlicht wird.

Unterlagen zum Download:

Bebauungsplan - Vorentwurf Planzeichnung

Bebauungsplan - Vorentwurf Begründung

Bebauungsplan - Vorentwurf Umweltbericht

19. FNP-Änderung Sielower Waldweg - Räumliche Einordnung

19. FNP-Änderung Vorentwurf Änderungsblätter

19. FNP-Änderung Vorentwurf Begründung

Informationsblatt Datenschutz